FAQ

Ist die Praxis barrierefrei zu erreichen?

Wie bekomme ich ein Rezept?

Wie viele Rezepte erhalte ich?

Ich habe ein Rezept erhalten – wie muss ich nun vorgehen?

Wie oft in der Woche habe ich Ergotherapie?

Kommt der Therapeut zu mir nach Hause?

Warum erhalte ich vom Ergotherapeuten Rechnungen, die ich selbst zahlen muss, obwohl die Behandlung doch auf Rezept stattfindet?

Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?

 


Ist die Praxis barrierefrei zu erreichen?

Ja, das Gebäude verfügt über einen Fahrstuhl und einen ebenerdigen Zugang.

Wie bekomme ich ein Rezept?

Die Verordnung (also das Rezept) für ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin aus. Das kann Ihr Hausarzt oder auch ein Facharzt sein.
Die Erstverordnung (das erste Rezept) umfasst in der Regel 10 Termine (Behandlungseinheiten).

Wie viele Rezepte erhalte ich?

Hierfür ist der sogenannte „Regelfall“ ausschlaggebend. Dieser ist für Ihre Diagnose im Heilmittelkatalog für Ergotherapie festgelegt. Je nach Indikationsgruppe ist die Verordnung von 6-60 Einheiten im Regelfall möglich. Ist diese Verordnungsmenge ausgeschöpft, gibt es zwei Möglichkeiten: nach einer Wartezeit von 12 Wochen beginnt mit der gleichen Diagnose ein neuer „Regelfall“, d.h., Sie können erneut Verordnungen erhalten. Nach Genehmigung der Krankenkasse ist in Einzelfällen auch eine Weiterbehandlung ohne Pause „außerhalb des Regelfalls“ möglich.

Bei manchen Diagnosen kommt auch eine Genehmigung eines „langfristigen Heilmittelbedarfs“ in Betracht.
Hier:

KBV

finden Sie nähere Informationen zum langfristigen Heilmittelbedarf.

Hier:

KBV

finden Sie eine Liste mit Diagnosen, bei denen der langfristige Heilmittelbedarf von den Krankenkassen ohne Beantragung einer Genehmigung akzeptiert wird.

Ich habe ein Rezept erhalten – wie muss ich nun vorgehen?

Wichtig

Ab dem Ausstellungsdatum gilt:
das Rezept ist 28 Tage gültig

Ihre Verordnung ist ab dem Tag der Ausstellung gültig. Ab dem Ausstellungsdatum gilt: das Rezept ist 28 Tage gültig (das gilt für gesetzlich versicherte Klienten, für Privatpatienten können abweichende Regelungen gelten). Das heißt, der erste Termin muss innerhalb von 28 Tagen stattfinden, ansonsten muss das Rezept durch den Arzt noch einmal geändert werden.

Wie oft in der Woche habe ich Ergotherapie?

Das hängt davon ab, wie viele Einheiten in der Woche ihr Arzt auf dem Rezept verordnet. In der Regel finden 1-2 Einheiten pro Woche statt, dies kann aber in Abhängigkeit von der Diagnose abweichen.

Kommt der Therapeut zu mir nach Hause?

Ihr Arzt kann die ergotherapeutische Behandlung als „Hausbesuch“ verordnen, dies ist aber nur unter bestimmten Umständen möglich. Hierzu muss Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Therapie als Hausbesuch feststellen.
Wir führen in Absprache Hausbesuche durch, falls Ihr Arzt diese verordnet hat.

Warum erhalte ich vom Ergotherapeuten Rechnungen, die ich selbst zahlen muss, obwohl die Behandlung doch auf Rezept stattfindet?

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich in Form von Zuzahlungen an den Gesundheitskosten beteiligen. Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung.
Bei einer Regelbehandlung bewegt sich der Betrag, den Sie selbst tragen müssen, pro Rezept (je nach Anzahl der Termine, Heilmittel und Diagnose) in etwa zwischen 40 und 80 Euro.
Wir als Praxis sind verpflichtet, diese Zuzahlungen von unseren Klienten einzuziehen. Sie können diese entweder bar oder per Überweisung bezahlen und erhalten dafür selbstverständlich eine Quittung. Diese sollten Sie gut aufbewahren!

Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von fast allen Zuzahlungen befreit. Für die Zuzahlung zu Fahrkosten gilt diese Befreiung nicht.
Wichtig: Zuzahlungen sind nur bis zur finanziellen Belastungsgrenze zu leisten: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bzw. 1 % für chronisch kranke Patienten.
Sammeln Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen – wenn der Betrag innerhalb eines Kalenderjahres die oben genannte Grenze überschreitet, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Zu viel geleistete Zuzahlungen werden Ihnen dann rückerstattet.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse bzw. lesen Sie hier Genaueres:

Verbraucherzentrale